L17 Ausbildung - vorgezogene Lenkberechtigung B
- Ab dem 16. Geburtstag besuchst du den Theoriekurs und absolvierst 15 Fahrlektionen (á 40 Min.) in der Fahrschule.
- Nachdem du den L17-Bescheid bei der BH abgeholt hast, kannst du mit deinem Begleiter (max. 2 Begleiter) mit den Ausbildungsfahrten beginnen. Diese Fahrten sind genau zu protokollieren. Es sind 3 mal 1.000 km, welche je auf mindestens 2 Wochen aufzuteilen sind. ACHTUNG: nach jeweils 1.000 km wird immer wieder bei 0 km begonnen zu zählen, dass heißt nicht alle 3.000 km auf einmal fahren, denn diese km verfallen wieder.
- Nach 1.000 km erfolgt eine begleitende Schulung mit deinem Begleiter, eurem Privat-Fahrzeug und einem Fahrlehrer der Fahrschule. (1,5 Lektionen Praxis [á 40 Min.], 1 Lektion Theorie [á 40 Min.])
- Nach 2.000 km erfolgt eine begleitende Schulung mit deinem Begleiter, eurem Privat-Fahrzeug und einem Fahrlehrer der Fahrschule. (1,5 Lektionen Praxis [á 40 Min.], 1 Lektion Theorie [á 40 Min.])
- Nach 3.000 km erfolgt eine praktische Prüfungsvorbereitung. Diese Fahrt ist mit dem Fahrschulauto und dein Begleiter kann, muss aber nicht, mitkommen. (3,5 Lektionen Praxis [á 40 Min.], 1 Lektion Theorie [á 40 Min.])
- Ab dem 17. Geburtstag und den absolvierten 3.000 km kannst du in der Fahrschule Zimmerer die Theorieprüfung am Computer ablegen. Danach geht es zur Praxisprüfung mit deinem Begleiter und eurem Privat-Fahrzeug (Prüfungsfahrzeug muss über eine Türe in Reihe 2 verfügen).
- Die Klassen A und F können mit dem L17-Führerschein parallel ab dem 16. Geburtstag begonnen werden.
- Probeführerschein 3 Jahre (17-20 Jahre: 0,1 ‰ Alkohol).
2. Ausbildungsphase beim L17
1. Perfektionsfahrt - entfällt!
3 bis 9 Monate nach dem Führerscheinerwerb ist ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch zu absolvieren.
6 bis 12 Monate nach dem Führerscheinerwerb ist eine 2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren.