Ausbildungen (Theorie & Praxis) und Prüfungen in der Fahrschule.
Seit Jänner 2003 müssen Führerscheinneulinge der Klassen A und B die sogenannte Mehrphasenausbildung absolvieren. Hierbei handelt es sich um Pflichttermine, die innerhalb der ersten 12 Monate bei B und 9 Monate bei A nach der Führerscheinausstellung gemacht werden müssen.
2 bis 4 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins.
Diese Perfektionsfahrt entfällt bei L17-Führerscheinbesitzern.
3 bis 9 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins.
6 bis 12 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins (frühestens 3 Monate nach der ersten Perfektionsfahrt).
3 bis 9 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins.