Stockerau

Mehrphase

Mehrphasenausbildung

1. Phase:

 

Ausbildungen (Theorie & Praxis) und Prüfungen in der Fahrschule.

2. Phase:

 

Seit Jänner 2003 müssen Führerscheinneulinge der Klassen A und B die sogenannte Mehrphasenausbildung absolvieren. Hierbei handelt es sich um Pflichttermine, die innerhalb der ersten 12 Monate bei B und 9 Monate bei A nach der Führerscheinausstellung gemacht werden müssen.

Klasse B:

1. Perfektionsfahrt:

  2 bis 4 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins.

  Diese Perfektionsfahrt entfällt bei L17-Führerscheinbesitzern.

Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch:

  3 bis 9 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins.

2. Perfektionsfahrt:

  6 bis 12 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins  (frühestens 3 Monate nach der ersten                           Perfektionsfahrt). 

 

Klasse A:

Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch:

   3 bis 9 Monate nach dem Erhalt des Führerscheins.