Die L17 Ausbildung
(vorgezogene Lenkberechtigung B)
Warum auf den 18. Geburtstag warten,... wenn der Führerschein schon mit 16 Jahren gemacht werden darf?!
Und so läuft´s:
- Ab 16 stellst du nach Anmeldung in der Fahrschule den Antrag auf L17-Ausbildungsfahrten, besuchst einen Theoriekurs und absolvierst 15 Fahrlektionen (a 40 Min.) in der Fahrschule Zimmerer Tulln. Mit einem Zeugnis der Fahrschule erhälst du den L17-Bescheid bei der zuständigen BH. Danach kannst du mit einem (oder zwei) Begleiter(n) mit den Ausbildungsfahrten beginnen. Diese Fahrten sind zu protokollieren (L17-Fahrtenprotokoll als PDF) und können mit verschiedenen Fahrzeugen der Klasse B in ganz Österreich durchgeführt werden, wobei natürlich striktes Alkoholverbot gilt.
- Nach 1.000 km und 2.000 km erfolgt jeweils eine begleitende Schulung mit deinem Privat-Fahrzeug samt deinem Ausbildner und einem Fahrlehrer der Fahrschule (eine Vesicherungsbestätigung über das verwendete KFZ ist vor der Fahrt in der FS vorzulegen). Dein Ausbildner erhält Feedback , lernt den Übungsplatz kennen, wird über den Ablauf der Praxisprüfung samt Übungen informiert - anschließend wird dein Ausbildungsstand besprochen.
- Nach 3.000 km erfolgt eine praktische Prüfungsvorbereitung. Du fährst mit deinem Fahrlehrer im Fahrschulauto eine simulierte Prüfungssituation. Danach werden in einer abschließenden Diskussion noch eventuelle Mängel mit dir analysiert. Easy oder?!
- Ab dem 17. Geburtstag absolvierst du in der Fahrschule Zimmerer die Theorieprüfung am Computer - hoffentlich mit dem ZIMMERER GARANTIE CHECK - sicher ist sicher.
- Dann geht´s zur Praxis-Prüfung mit deinem Begleiter und eurem KLasse B-Auto (oder wahlweise mit deinem Wunschlehrer und Fahrschulauto).Das Prüfungsfahrzeug muss über eine Türe in Reihe 2 verfügen.
- Die Klassen A und F können mit dem L17-Schein parallel ab dem 16. Geburtstag ausgebildet werden.
* Mit KFZ des L-17 Kandidaten, in der 2. Reihe muß beim Prüfungsfahrzeug eine Türe vorhanden sein
Probezeit für Probeführerschein 3 Jahre (17-20 Jahre: 0,1 ‰ Alkohol).
Für die Ausbildungsfahrten muß ein Fahrten-Protokoll geführt werden.
2. Ausbildungsphase bei vorgezogener Lenkberechtigung B / L17 Führerschein:
- 1. Perfektionsfahrt - entfällt!
- 3 bis 9 Monate nach dem Führerscheinerwerb ist ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch zu absolvieren
- 6 bis 12 Monate nach Führerscheinerwerb ist eine 2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren.