Führerschein B-L17 - Auto
Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich
- Theoriekurs: Tages-, Abend- oder Ferienkurs (20 Unterrichtseinheiten Grundwissen + 12 Unterrichtseinheiten B-spezifisch)
- Fahrstunden: 15 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten, werden in Blöcken gefahren), wir empfehlen deinen Begleitern bei den letzten 2,5 Fahrlektionen im Fahrschulauto mitzufahren.
- Theoretische Einweisung der Begleiter notwendig
- Theorieprüfung: kann jederzeit nach dem Theoriekurs absolviert werden (Achtung: nur 18 Monate gültig)
- Privates Üben mit dem L17-Taferl und deinem Begleiter (3 x 1.000 km und 3 Kontrollfahrten mit dem Fahrlehrer)
- Praktische Prüfung: ab dem 17. Geburtstag mit dem privaten Auto möglich
- maximal 2 Begleiter erlaubt
- Theoretische Einweisung der Begleiter notwendig
- Voraussetzungen für Begleiter:
- muss mind. 7 Jahre den Fühererschein der Klasse B besitzen
- muss in den letzten 3 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B gelenkt haben
- darf innerhalb der letzten 3 Jahre nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein
- Führerscheinuntersuchung für die Ausstellung des L-17-Bescheides notwendig
- L17-Bescheid:
- wird von der Behörde ausgestellt (Behördenweg wird von uns übernommen)
- max. 18 Monate gültig ab Ausstellung
- kann nur einmal im Leben des Schülers beantragt werden
- 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
- 1. Kontrollfahrt mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
- 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
- 2. Kontrollfahrt mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
- 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
- abschließende praktische Schulung mit dem Fahrschulauto oder dem Privatauto, mit Begleiter
Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 3 - 9 Monate nach bestandener Fahrprüfung - privates Auto
- Perfektionsfahrt: 6 - 12 Monate nach bestandener Fahrprüfung (frühestens 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt) - Fahrschulauto
Für sehr gute Theorieprüfungsergebnisse gibts ein Zuckerl bei der Perfektionsfahrt
Die Lenkberechtigung der Klasse B umfasst:
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B im Führerschein den Code 111 eingetragen hat
- Motorfahrräder (Mopeds und Mofas)
- 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
- alle Quads