Wann und wo kann geübt werden?

Auf dem neuen Asphaltplatz für B-Übungen kann Mo - Fr geübt werden, wenn der Schranken geöffnet ist.

Berechtigt sind nur Kunden der Fahrschule Zimmerer mit gültigem L- oder L17 Bescheid. Das Fahrzeug muss mit L- bzw. L17 Schildern der berechtigten Fahrschule gekennzeichnet sein (Schilder im Büro erhältlich).

 

Ab sofort können sich Begleiter und Schüler mit L17-Taferl und L-Taferl in der Fahrschule Zimmerer Stockerau gegen eine Kaution von € 50,- einen Schlüssel für den Schranken zum Übungsplatz/Leitzersdorf holen.

Das Üben für die Prüfung wird für euch somit auch außerhalb unserer Geschäftszeiten - auch am Wochenende oder an Feiertagen - möglich !

 

Der eingezäunte Bereich ist der Fahrschule vorbehalten!