Klasse B L17 - vorgezogener B

Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich

  • Theoriekurse: 8 Tage Kurs zu jeweils 4 Unterrichtseinheiten (5 Tage Grundwissen + 3 Tage B-spezifischer Stoff)
  • Kurszeiten: 17:00 bis 20:40 und in den Ferien 9:20 bis 13:00
  • Fahrstunden: 15 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten - in Blöcken ab 60 Minuten gefahren), wir empfehlen Begleitern bei den letzten 2-3 Fahrlektionen im Fahrschulauto mitzufahren.
  • Theoretische Einweisung von Kandidat und mind. 1 Begleiter nötig
  • Theorieprüfung: kann bereits nach dem Theoriekurs absolviert werden (Achtung: nur 18 Monate gültig)
  • Privates Üben mit dem L17-Taferl und deinem Begleiter ( 1.000 km 1. begl. Schulung im mit Privat-KFZ mit Fahrtlehrer, sebiges nach den 2ten 1000km, nach den 3ten 1000km Abschluss-Schulung mit Fahrlehrer im Fahrschul-KFZ inkl. Autobahn)
  • Praktische Prüfung: ab dem 17. Geburtstag mit dem Privat-KFZ

 

  • maximal 2 Begleiter erlaubt
  • Theoretische Einweisung von mind. 1 Begleiter notwendig 
  • Theoretische Einweisung für Kandidat und mind. 1 Begleiter Pflicht
  • Voraussetzungen für Begleiter:
    • mind. 7 Jahre Besitz der Klasse B
    • muss in den letzten 3 Jahren Klasse B gelenkt haben
    • in den letzten 3 Jahre kein Entzugsdelikt gehabt
  • L17-Ausbildungsfahrt-Bescheid:
    • wird von der Behörde per Mail zugestellt (Behördenweg machen wir)
    • max. 18 Monate gültig ab Ausstellung
    • kann nur 1x beantragt werden
  • Wenn alle Voraussetzungen erbracht sind (Kurs, Fahrstunden, Einweisung, Arzt), erhält der Kandidat von uns im Büro die L17-Tafeln und sein 1. Fahrtenprotokoll
  • L17-Bescheid wir per Mail zugestellt und ist immer beim Trainieren mitzuführen
     
  • 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
  • 1. begleitende Schulung mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
     
  • 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
  • 2. begleitende Schulung mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
     
  • 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
  • abschließende praktische Schulung mit dem Fahrschulauto, dein Begleiter darf natürlich gerne mitfahren, muss aber nicht

Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung (2. Phase) absolviert werden:

  1. Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 3 - 9 Monate nach Fahrprüfung - privates Auto (8 UE)
  2. Perfektionsfahrt: 6 - 12 Monate nach Fahrprüfung - Fahrschulauto (100 Minuten)

Ab deiner Prüfung bis zum 18. Geburtstag darfst du die folgende KFZs nur in Österreich lenken
(im Ausland nur in best. Ausnahmefällen)

Die Lenkberechtigung  B-17 umfasst:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B im Führerschein den Code 111 eingetragen hat
  • Motorfahrräder (Mopeds und Mofas)
  • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • alle Quads