Klasse B L17 - vorgezogener B
Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich
- Theoriekurse: 8 Tage Kurs zu jeweils 4 Unterrichtseinheiten (5 Tage Grundwissen + 3 Tage B-spezifischer Stoff)
- Kurszeiten: 17:00 bis 20:40 und in den Ferien 9:20 bis 13:00
- Fahrstunden: 15 Fahrlektionen (zu je 40 Minuten - in Blöcken ab 60 Minuten gefahren), wir empfehlen Begleitern bei den letzten 2-3 Fahrlektionen im Fahrschulauto mitzufahren.
- Theoretische Einweisung von Kandidat und mind. 1 Begleiter nötig
- Theorieprüfung: kann bereits nach dem Theoriekurs absolviert werden (Achtung: nur 18 Monate gültig)
- Privates Üben mit dem L17-Taferl und deinem Begleiter ( 1.000 km 1. begl. Schulung im mit Privat-KFZ mit Fahrtlehrer, sebiges nach den 2ten 1000km, nach den 3ten 1000km Abschluss-Schulung mit Fahrlehrer im Fahrschul-KFZ inkl. Autobahn)
- Praktische Prüfung: ab dem 17. Geburtstag mit dem Privat-KFZ
- maximal 2 Begleiter erlaubt
- Theoretische Einweisung von mind. 1 Begleiter notwendig
- Theoretische Einweisung für Kandidat und mind. 1 Begleiter Pflicht
- Voraussetzungen für Begleiter:
- mind. 7 Jahre Besitz der Klasse B
- muss in den letzten 3 Jahren Klasse B gelenkt haben
- in den letzten 3 Jahre kein Entzugsdelikt gehabt
- L17-Ausbildungsfahrt-Bescheid:
- wird von der Behörde per Mail zugestellt (Behördenweg machen wir)
- max. 18 Monate gültig ab Ausstellung
- kann nur 1x beantragt werden
- Wenn alle Voraussetzungen erbracht sind (Kurs, Fahrstunden, Einweisung, Arzt), erhält der Kandidat von uns im Büro die L17-Tafeln und sein 1. Fahrtenprotokoll
- L17-Bescheid wir per Mail zugestellt und ist immer beim Trainieren mitzuführen
- 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
- 1. begleitende Schulung mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
- 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
- 2. begleitende Schulung mit dem privaten Auto und dem Begleiter, sowie dem Fahrlehrer
- 1.000 km werden mit dem privaten Auto und deinem Begleiter absolviert und im Fahrtenprokoll dokumentiert
- abschließende praktische Schulung mit dem Fahrschulauto, dein Begleiter darf natürlich gerne mitfahren, muss aber nicht
Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung (2. Phase) absolviert werden:
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch: 3 - 9 Monate nach Fahrprüfung - privates Auto (8 UE)
- Perfektionsfahrt: 6 - 12 Monate nach Fahrprüfung - Fahrschulauto (100 Minuten)
Ab deiner Prüfung bis zum 18. Geburtstag darfst du die folgende KFZs nur in Österreich lenken
(im Ausland nur in best. Ausnahmefällen)
Die Lenkberechtigung B-17 umfasst:
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B im Führerschein den Code 111 eingetragen hat
- Motorfahrräder (Mopeds und Mofas)
- 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
- alle Quads