Klasse C / C95

  • Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich
  • Um zur Praxisprüfung C antreten zu dürfen, musst du den B-Schein bestanden haben
  • Der C- Schein wird mit ab 18 Jahren ausgestellt, ist aber bis zum 21. Geburtstag auf die Unterklasse C1 beschränkt
     
  • Theoriekurse: 10x 50 Minuten Theorietraining ist Pflicht
  • Kurszeiten: In Tulln meist 3x C-Theorieblock zu 3,5 Stunden, exakte Infos unter Kurstermine
  • Fahrstunden: 10 Fahrlektionen zu je 40 Minuten, beginnend auf unserem Übungsplatz
  • Theorieprüfung: kann bereits nach dem Theoriekurs absolviert werden
  • Praktische Prüfung: Mit 18 Jahren, frühestens nach bestandener B-Prüfung

 

Wer gewerblich mit einem LKW Güter befördern möchte,
benötigt einen Fahrerqualifizierungs-Nachweis = C95

Um diese Beruftskraftfahrer-Grundqualifikation zu erlangen

  • machst du eine zusätzliche praktische Prüfung über die Fahrschule
  • machst du eine zusätzliche Theorieprüfung vor der Behörde (Multiple Choice und mündlich)
  • Infos / Fragenkataloge für Landesregierung Niederösterreich findest du hier

Diese Berechtigung ist auf 5 Jahre befristet und wird nach Vorlage von Fortbildungen verlängert.

Der Führerschein  C berechtigt dich zu Lenken von:

  • Kraftwagen (LKW) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg (die keine Autobusse sind)
  • Leichte Anhänger (max. 750 kg) dürfen mit dem LKW gezogen werden
  • Der C-Schein umfasst auch die Berechtigung F (Zugmaschienen, Sonder-KFZs,...)

Befristung
Die Klassen C / C1 werden befristet erteilt:

  • auf 5 Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
  • auf 2 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
  • für die Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung zu absolvieren

Alkoholregel

Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Klasse C-KFZ ist die
Alkoholgrenze von max. 0,1 Promille zu beachten