Klasse C / C95
- Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich
- Um zur Praxisprüfung C antreten zu dürfen, musst du den B-Schein bestanden haben
- Der C- Schein wird mit ab 18 Jahren ausgestellt, ist aber bis zum 21. Geburtstag auf die Unterklasse C1 beschränkt
- Theoriekurse: 10x 50 Minuten Theorietraining ist Pflicht
- Kurszeiten: In Tulln meist 3x C-Theorieblock zu 3,5 Stunden, exakte Infos unter Kurstermine
- Fahrstunden: 10 Fahrlektionen zu je 40 Minuten, beginnend auf unserem Übungsplatz
- Theorieprüfung: kann bereits nach dem Theoriekurs absolviert werden
- Praktische Prüfung: Mit 18 Jahren, frühestens nach bestandener B-Prüfung
Wer gewerblich mit einem LKW Güter befördern möchte,
benötigt einen Fahrerqualifizierungs-Nachweis = C95
Um diese Beruftskraftfahrer-Grundqualifikation zu erlangen
- machst du eine zusätzliche praktische Prüfung über die Fahrschule
- machst du eine zusätzliche Theorieprüfung vor der Behörde (Multiple Choice und mündlich)
- Infos / Fragenkataloge für Landesregierung Niederösterreich findest du hier
Diese Berechtigung ist auf 5 Jahre befristet und wird nach Vorlage von Fortbildungen verlängert.
Der Führerschein C berechtigt dich zu Lenken von:
- Kraftwagen (LKW) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg (die keine Autobusse sind)
- Leichte Anhänger (max. 750 kg) dürfen mit dem LKW gezogen werden
- Der C-Schein umfasst auch die Berechtigung F (Zugmaschienen, Sonder-KFZs,...)
Befristung
Die Klassen C / C1 werden befristet erteilt:
- auf 5 Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
- auf 2 Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
- für die Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung zu absolvieren
Alkoholregel
Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Klasse C-KFZ ist die
Alkoholgrenze von max. 0,1 Promille zu beachten





