Klasse A1, A2, A - Motorrad

  • A1: Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich (auch gemeinsam mit L17 oder F)
  • A2: Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich
  • A:
    • Beim Direkteinstieg (noch kein A2 / A1 vorhanden) Ausbildungsbeginn ab 23,5 Jahren
    • Wenn du bereits A2 besitzt, kannst du mit den Aufschulungs-Fahrlektionen mit
      6 Monate nach der A2-Erteilung beginnen. A wir aber frühestens nach 2 Jahren A2 erteilt.
       
  • Theoriekurse: 6 Unterrichtseinheiten A-spezifischer Stoff
  • Kurszeiten: meist als Blockseminar an einem Tage, siehe Kurstermine
  • Fahrstunden:
    17,5 Fahrlektionen a´ 40 Minuten sind vorgesehen (werden in Blöcken vereinbart)
    Bist du älter als 39 Jahre, musst du 20 Fahrlektionen a´40 Minuten absolvieren (die letzten 5 als Ausfahrt an 1 Tag)
  • Übungsplatz: Das Grundhandling (Stationenplan) muss am Übungsplatz (auch in Gruppen bis zu 4 Personen)
    trainiert und beherrscht werden, erst dann fährst du im Einzelunterricht in den Verkehr.
    Unser Übungs-Platz wurde extra für die Anforderungen der A-Prüfung (Zielbremsung und Ausweichhaken aus 50 km/h) gebaut,
    dein Riesenvorteil in der A-Ausbildung
  • Theorieprüfung: kann bereits nach dem Theoriekurs absolviert werden (40 Fragen, pos. ab 80% der Punkte)
  • Privates Üben: nicht vorgesehen
  • Praktische Prüfung:
    ab dem 16. Geburtstag bei A1,
    ab dem 18. Geburtstag bei A2,
    ab dem 24. Geburtstag bei Direkteinstieg auf A oder nach 2 Jahren Praxis mit A2 oder 4 Jahren Besitz von A1

 

  • Am Übungsplatz ist Gruppenunterricht erlaubt, der Fahrlektionspreis reduziert sich bei uns natürlich
    Gruppen von 3 bis max. 4 Personen sind sinnvoll
  • Schulfahrten auf Straßen mit öffentlichem Verkehr sind nur im Einzelunterricht (1 Fahrlehrer + 1 Schüler) erlaubt und sinnvoll.
  • Bei Aufschulungsfahrten können bis zu 4 Personen teilnehmen (A1 auf A2, A2 auf A)

Grundsätzlich ist der Aufstieg nach einer 2-jährigen Praxis mit der jeweils kleineren Klasse möglich.
Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Aufstieg durch eine Prüfungsfahrt mit einem Motorrad der neuen Klasse
  • Aufstieg durch Praxistraining mit einem Motorrad der neuen Klasse
    = Aufschulung 350 Minuten, aber keine Prüfung

Nach Erteilung des 1. Motorrad-Führerscheins musst du die 2. Phase der Mehrphasenausbildung absolvieren:

  1. Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch
    und Gefahrenwahrnehmungstraining: 2 - 12 Monate
    nach Fahrprüfung - (8x 50 Min.)
  2. Perfektionsfahrt: 4 - 14 Monate nach Fahrprüfung in der Fahrschule (2x 50 Minuten)
Der Führerschein der Klasse A1 umfasst
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg (bzw. mindestens 10 kg pro Kilowatt Motorleistung)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr 15 kW
Der Führerschein der Klasse A2 umfasst
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und
  • einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg (bzw. mindestens 5 kg/kW; 48 PS erfordern daher mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
  • Gedrosselte Fahrzeuge sind dann zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als 70 kW beträgt.
Der Führerschein der unbeschränkten Klasse A umfasst
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne Gewichtslimit)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Die Klasse A umfasst auch A1, A2 und AM

Du musst einen geeigneten Helm mit korrekt geschlossenem Kinnriemen sowie geeignete Kleidung tragen.
Muss dich der Prüfer auf Mängel aufmerksam machen, gilt das als schwerer Fehler.

Sturzhelm

  • Sturzhelme müssen ein E-Prüfzeichen aufweisen. Aus den ersten beiden Ziffern der Prüfnummer kannst du ablesen, welche Prüfnorm der Helm erfüllt hat: "05" bedeutet, dass der Helm der Regelung 22/05 entspricht. Helme, die nicht einmal der Regelung 22/04 entsprechen, dürfen zwar noch verwendet, aber nicht mehr neu verkauft werden.
  • Das Helmvisier muss sauber sein und soll nicht zerkratzt sein
  • Der Kinnriemen muss geschlossen sein und eng anliegen

Bekleidung

  • Feste Schuhe, spezielle Motorradstiefel sind nicht explizit erforderlich
  • Motorradhandschuhe; Ski- oder Arbeitshandschuhe etc. sind nicht zulässig
  • Feste Jacke mit langen Ärmeln; Lederbekleidung ist nicht erforderlich
  • Feste, lange Hose; Lederbekleidung ist nicht erforderlich