Der A1-Führerschein
Ein 125er - Leichtmotorrad fahren mit dem A1 Führerschein oder dem Zusatz "Code 111"
Eine 125ccm Maschine fahren ist ab 16 mit dem A1-Schein möglich oder mit dem B-Schein und “Code 111“.
Seit 1998 besteht die Möglichkeit, einen 125er Roller / Motorrad mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken, du benötigst keine zusätzliche Prüfung.
Voraussetzung: du besitzt deinen B-Schein schon 5 Jahre (ohne Probezeit) und fährst zusätzlich 6 praktischen Unterrichtseinheiten, mit dem Praxisnachweis holst du dir deinen neuen Schein. Und los geht`s, ganz ohne Theorie- und Fahrprüfung!
Dein Motorrad Führerschein ab 16 - die Klasse A1
16 Jahre und ein richtiges Motorrad fahren – Klingt doch gut, oder?
Du bist mindestens 15 ½ Jahre? – Dann steht deinem Motorrad Führerschein der Klasse A1 nichts mehr im Weg!
Wir unterstützen dich von der Anmeldung bis zur bestandenen Prüfung und informieren dich rechtzeitig über die Mehrphasenausbildung nach dem Führerschein.
Unser freundliches und kompetentes Team begleitet dich sicher zu deinem A1-Führerschein. Unsere geduldigen und sympathischen Fahrtrainer unterstützen dich von der ersten Sekunde an.
Das besondere Service der Fahrschule Zimmerer:
Am Prüfungstag ist eine persönliche Betreuerin vor Ort. Wir lassen dich nicht alleine, vor der Prüfung, wie nach der Prüfung ist Zuspruch gefragt!
Schau mal zu unserem riesigen Übungsplatz. So wird für dich deine praktische Ausbildung zum Kinderspiel!
Fahrschule Zimmerer - Dein optimaler Ausbildungsplatz für die A1 Lenkberechtigung
Wir sind stets bemüht, sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung für unsere Schüler und Schülerinnen so angenehm wie möglich zu gestalten. Besonders wichtig ist es uns, dass sich alle beim Fahren auf der Straße sicher fühlen. Daher bieten wir:
→ Moderne Vortragsräume
→ Kompetente und sympathische Fahrtrainer
→ Über 5.000 m2 Übungsplatz
→ am Standort immer Motorräder verfügbar
→ Unterstützung für praktische und theoretische Prüfung und sicheres Fahren auf der Straße
→ Qualität & Spaß in deiner Fahrschule
→ unsere besondere Leistung 🡪 Das Online Lernsystem
Besuche gerne unsere Fahrschule während unserer Öffnungszeiten oder auf der Homepage:
Wir freuen uns, dich auf das sichere Fahren auf der Straße vorbereiten zu dürfen!
Was du über die Lenkberechtigung der Klasse A1 wissen solltest
Die Ausbildung für den A1-Führerschein kann frühestens mit 15 ½ Jahren begonnen werden. Ausgestellt wird der Führerschein aber erst ab dem 16. Geburtstag.
Wenn du mit 15 ½ Jahren die Ausbildung starten möchtest und daher noch keinen Führerschein besitzt, hast du 6 Tage/Abende je 3h 20min allgemeinen Theoriekurs. Der Motorrad-Theoriekurs dauert 6h und wird auf 2 Tage/Abende aufgeteilt.
Der praktische Kurs besteht aus mindestens 17,5 Fahreinheiten à 40 Minuten.
Häufig gestellte Fragen:
- Ab welchem Alter darf ich mit dem Führerschein der Klasse A1 beginnen?
- Worin liegt der Unterschied zwischen dem A1-Führerschein und dem Code 111?
- Was umfassen die theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten für die Lenkberechtigung der Klasse A1?
- Was muss nach bestandener Prüfung noch absolviert werden?
- Worin liegen die Unterschiede zwischen den Klassen A1, A2 und A?
- Was muss ich tun, um von A1 auf eine höherwertige Klasse auszudehnen?
- Was darf mit dem A1 Führerschein gefahren werden?
Gerne beantworten wir alle deine Fragen ausführlich vor Ort oder aber auch telefonisch. Besuche einen unserer drei Standorte in Korneuburg, Stockerau oder Tulln – wir haben immer ein offenes Ohr für dich.
Ab welchem Alter darf ich mit dem Führerschein der Klasse A1 beginnen?
Deine Ausbildung für den A1-Führerschein kannst du bereits mit 15 ½ Jahren starten. Das Fahren auf der Straße ist jedoch erst ab deinem 16. Geburtstag erlaubt.
Worin liegt der Unterschied zwischen dem A1-Führerschein und dem Code 111?
Beide Lenkberechtigungen erlauben dir Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 11 kW oder bis 15 PS - mit oder ohne Beiwagen - zu lenken.
Der Unterschied liegt darin, dass du beim Code 111 bereits einen Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen musst. Außerdem entfallen beim Code 111 die theoretischen Unterrichtseinheiten, sowie Theorie- und Praxisprüfung. Der Code 111 gilt fast nur in Ö, der A1-Schein ist international und kann später auch auf den A2-Schein und den großen A-Schein ergänzt werden.
Was umfassen die praktischen und theoretischen Unterrichtseinheiten für die Lenkberechtigung der Klasse A1?
- Theoriekurs: 2 Kurstage / 6 h Theorie (falls noch kein Führerschein vorhanden ist, noch 20 h allgemeines Grundwissen zusätzlich)
- Praxis: auf 4 Tage aufgeteilt : 17,5 Fahrlektionen à 40 Minuten ( ab dem 39. Geburtstag: + 2,5 Fahrlektionen)
- Theorieprüfung: ab dem Theoriekurs möglich
- Fahrprüfung: nach bestandener Theorieprüfung und abgeschlossener Fahrpraxis
Was muss nach bestandener Prüfung noch absolviert werden?
Nach bestandener Fahrprüfung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden:
- Fahrsicherheitstraining 2 - 12 Monate nach bestandener Fahrprüfung - privates Motorrad, Gesamtdauer 8h
- Perfektionsfahrt: 4 - 14 Monate nach bestandener Fahrprüfung Fahrschulmotorrad oder privates Motorrad (frühestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining), Gesamtdauer 1h 40min
Worin liegen die Unterschiede zwischen den Klassen A1, A2 und A?
Klasse A1:
• Ausbildungsbeginn ab 15,5 Jahren möglich
• Motorräder bis maximal 125 ccm, 11 kW oder 15 PS Leistung
• Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag möglich
Klasse A2:
• Ausbildungsbeginn ab 17,5 Jahren möglich
• Motorräder bis maximal 35 kW oder 48 PS Leistung
• Fahrprüfung ab dem 18. Geburtstag möglich
Klasse A:
• Ausbildungsbeginn ab 23,5 Jahren möglich
• alle Motorräder
• Fahrprüfung ab dem 24. Geburtstag möglich
Bei allen oben genannten Klassen ist das Fahren mit oder ohne Beiwagen möglich.
Was muss ich tun, um von A1 auf eine höherwertige Klasse auszudehnen?
- Umstieg von A1 auf A2:
o frühestens 2 Jahre danach möglich
o Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
o Praxisprüfung oder 7 Fahrlektionen (à 40 Minuten)
- Umstieg von A1 auf A:
o nach 4 Jahren Besitz vom A1-Führerschein
o Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
o Fahrprüfung auf einem A-Motorrad, das Mindestalter beträgt 24 Jahre
Was darf mit dem A1 Führerschein gefahren werden?
Der A1 Führerschein umfasst:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, mit einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von maximal 0,1 kW/kg (bzw. mindestens 10 kg pro Kilowatt Motorleistung)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr 15 kW
Wir freuen uns darauf, dich bei deiner Ausbildung zum Führerschein der Klasse A1 begleiten zu dürfen - bis bald in unserer Fahrschule.
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