L17 Führerschein
Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Klasse B / L17
Du bist mindestens 15 ½ Jahre und möchtest bereits mit 17 Jahren allein Auto fahren? Du willst die Fragen für die Prüfung üben, wann und wo du willst, am besten online? Dann bist du bei uns genau richtig!
Entscheide dich für die L17 Ausbildung – kein Warten bis zum 18. Geburtstag. Melde dich bei uns in der Fahrschule an, am besten gleich online. Das beste Online-Lernsystem und unser supergroßer Übungsplatz – damit ist dir möglich zu üben, wann immer du möchtest.
Wir informieren dich gerne von der Anmeldung bis zum bestandenen Führerschein, deine Ausbildungsfahrten werden an dich angepasst, so wie du Zeit hast.
Warum wir die richtige Fahrschule für deine Ausbildung sind
→ unkompliziertes und schnelles Anmelden an einer unserer 3 Standorte in Österreich
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→ das beste Online-Lernsystem
→ individuell gestaltete Praxis (Ausbildungsfahrten)
Was du über den L17 Führerschein wissen solltest
Die L17 Ausbildung wird auch „vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B“ genannt – die Ausbildung zur Klasse B darf sonst erst mit 17,5 Jahren begonnen werden.
Außerdem wird diese Art von Lenkberechtigung außerhalb von Österreich nur in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark anerkannt. In anderen Ländern darfst du erst ab deinem 18. Geburtstag fahren!
Für eine Begleitperson musst du einen Antrag stellen – du kannst max. 2 Begleitpersonen bei deiner Ausbildung bekannt geben.
Häufig gestellte Fragen:
- Ab wann kann mit der L17-Ausbildung begonnen werden?
- Wie läuft die L17-Ausbildung ab?
- Welche Voraussetzungen muss deine Begleitperson für L17 erfüllen?
- Wie läuft der private Teil der L17-Ausbildung ab?
- Was gilt nach bestandener Fahrprüfung?
- Was darf mit dem B-Führerschein gelenkt werden?
Ab wann kann mit der Ausbildung begonnen werden?
Der Ausbildungsbeginn ist bereits mit 15 ½ Jahren möglich.
Die Ausstellung der Lenkberechtigung der Klasse B erfolgt jedoch frühestens, wenn du 17 Jahre bist.
Wie läuft die L17-Ausbildung ab?
Folgende Kriterien sind für den L17 Führerschein notwendig:
- Theoriekurs: Mit einem 8-tägigen Tages- oder Abendkurs ist alles erledigt (20 Lektionen Grundwissen und 12 Lektionen B-spezifisches Wissen).
- Ausbildungsfahrten: Zuerst benötigst du 15 Fahrlektionen je 40 Minuten. Bei der letzten Fahrstunde kann dein Begleiter im Fahrschulauto mitzufahren.
- Eine Begleitperson macht am letzten Kurstag eine theoretische Einweisung (1h) in der Fahrschule.
- Theorieprüfung ist SOFORT nach deinem Theoriekurs möglich. (ACHTUNG: nur 18 Monate gültig!)
- Private Praxis: Mit dem L17-Taferl und deinem Begleiter/deinen Begleitern sind privat insgesamt 3 x 1.000 km Ausbildungsfahrten in Österreich und 3 Kontrollfahrten mit dem Fahrlehrer zu absolvieren.
- Praktische Prüfung: Die Prüfung ist ab deinem 17. Geburtstag mit dem privaten Auto oder Fahrschulauto möglich.
Welche Voraussetzungen müssen die Begleiter erfüllen?
- Es sind maximal 2 Begleiter bei deiner Ausbildung erlaubt.
- Diese benötigen eine theoretische Einweisung (1h).
- Voraussetzungen deiner Begleiter:
- Sie müssen seit mind. 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen.
- Deine Begleitpersonen müssen mindestens in den letzten drei Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B gelenkt haben.
- Sie dürfen innerhalb der letzten drei Jahre nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
Wie läuft der private Teil der L17-Ausbildung ab?
- Es ist eine Führerscheinuntersuchung für die Ausstellung des L-17 Bescheides notwendig.
- L17-Bescheid: Dein Ansuchen wir über die Fahrschule an die BH geleitet.
- WICHTIG: Der Bescheid gilt 18 Monate und kann nicht verlängert werden.
Ablauf:
- Du fährst die ersten 1.000 km mit deinem Begleiter und führst ein Fahrtenprotokoll.
- Danach findet mit deinem Auto, deinem Begleiter und einem Fahrlehrer die 1. Kontrollfahrt (100 min) statt.
- Du fährst die zweiten 1.000 km mit deinem Begleiter und führst das Fahrtenprotokoll weiter.
- Danach findet die 2. Kontrollfahrt (100min) mit deinem Auto, deinem Begleiter sowie dem Fahrlehrer statt.
- Nach den dritten 1.000 km privater Ausbildungsfahrten erfolgt der Feinschliff. In der Perfektionsschulung (die letzten Fahrstunden mit Begleiter und Fahrlehrer) wird genau wiederholt, was für die Fahrprüfung wichtig ist.
- Nach bestandener Prüfung hältst du endlich deinen vorläufigen B Führerschein in der Hand!
Was folgt nach bestandener Fahrprüfung?
Im ersten Jahr nach der Fahrprüfung muss die „Mehrphasenausbildung“ absolviert werden.
Die Mehrphasenausbildung besteht aus:
- Einem 8-stündigem Fahrsicherheitstraining / FST 3 bis 9 Monate nach bestandener Fahrprüfung im privaten Auto.
- Eine Perfektionsfahrt (100 min) nach absolviertem FST im Fahrschulauto, 6 bis 12 Monate nach deiner Fahrprüfung.
KEIN STRESS, es wird nur mehr wiederholt, nicht mehr geprüft! Als besonderes Zuckerl für unsere Schüler warten tolle Sportwagen.
Was darf mit dem L17 Führerschein gelenkt werden?
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als max. 3.500 kg
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B im Führerschein den Code 111 eingetragen hat
- Motorfahrräder (Mopeds und Mofas)
- 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
- alle Quads
Solltest du noch Fragen haben, schau bei uns in der Fahrschule Korneuburg, Stockerau, Tulln oder Hollabrunn vorbei oder ruf uns an.
Bis bald in unserer Fahrschule – Wir freuen uns auf dich!
Kontakt Fahrschule Zimmerer Korneuburg
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